Allgemeines zu akademischen Graden

Allgemeine Informationen

Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (→ BMFWF), Privatuniversitäten (→ ÖPUK), Fachhochschulen (→ BMFWF), Pädagogischen Hochschulen (→ BMB), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

Hinweis

"Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Zuständige Stelle

Die jeweilige öffentlichen Universität (→ BMFWF), Privatuniversität (→ ÖPUK), Fachhochschul (→ BMFWF)bzw.Pädagogischen Hochschulen (→ BMB)

Zusätzliche Informationen

Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung